BoTravel - Allgemeine Geschäftsbedingungen

A        Geltungsbereich

  1. BoTravel bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedener Reiseveranstalter und Leistungsträger, Pauschalreisen, Einzelreiseleistungen oder verbundene Reiseleistungen, ausschließlich zur Vermittlung an.
    BoTravel berechnet für individuelle Angebotserstellung und Buchung Beratungsentgelt (siehe Aushang bei BoTravel). Der Reisende erhält vor verbindlicher Auftragserteilung den für die Beratung und Vermittlung zu zahlendes Entgelt Kenntnis und wird um sein ausdrückliches Einverständnis dazu gebeten. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und BoTravel aus der von BoTravel erbrachten Vermittlertätigkeit.
  2. Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB’s. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  3. Mit Unterschrift auf der BoTravel-Service-Checkliste erklärt der Reisende sein Einverständnis zu den AGB von BoTravel. Ferner bestätigt er mit seiner Unterschrift auf der BoTravel-Service-Checkliste, das Informationsblatt zum Datenschutz sowie das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt für Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen erhalten zu haben.
  4. Für den von BoTravel vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger sind allein die AGBs des jeweiligen Reiseveranstalters / Leistungsträgers maßgeblich. Die AGB der jeweiligen Reiseveranstalter / Leistungsträger werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und müssen durch den Kunden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters / Leistungsträgers vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.

B        Vermittlungsauftrag, Reiseinformation & Zahlungsbedingungen

  1. Mit dem Auftrag einer individuellen Angebotserstellung erteilt der Reisende BoTravel den rechtsverbindlichen Bearbeitungsauftrag gegen Beratungsentgelt. Das Beratungsentgelt wird vor verbindlichem Beratungsauftrag mitgeteilt und muss durch den Kunden bestätigt werden. Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem (z.B. E-Mail, Whats App, SMS) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reisende BoTravel verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.
  2. Der Reisende ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag gebunden. Die Vertragspflicht von BoTravel ist auf die individuelle Angebotserstellung und bei Buchung die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch BoTravel an den Reisenden weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung von BoTravel verbunden.
  3. BoTravel übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.
  4. Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den Reiseveranstalter / Leistungsträger auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt BoTravel an den Reiseveranstalter / Leistungsträger. Die Übermittlung durch BoTravel stellt keine Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter / Leistungsträger dar. Der Reiseveranstalter / Leistungsträger entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält dieser eine schriftliche Reisebestätigung.
  5. BoTravel als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter / Leistungsträger für den Reisenden zu verauslagen. Nachteile des Reisenden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des Reisenden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.
  6. Rechnungen, welche durch BoTravel gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso durch BoTravel), erfolgen im Namen und für Rechnung des Reiseveranstalters / Leistungsträgers. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin vollständig zu bezahlen. Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird in Fällen des Reisebüroinkassos durch BoTravel der Sicherungsschein vor Zahlung übergeben.
  7. Soweit BoTravel Vermittler verbundener Reiseleistungen i. S. d. § 651 w BGB ist, wird BoTravel den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informieren. Soweit BoTravel bei verbundenen Reiseleistungen das Reisebüroinkasso betreibt und Zahlungen des Reisenden entgegennimmt, wird BoTravel für die nach § 651 w Abs. 3 BGB erforderliche Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden den dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen.
  8. Buchungs-, Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind immer sofort fällig.
  9. Bei der Vermittlung von Reiseschutz wird der Reisende darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Reisenden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. BoTravel haftet nicht, soweit keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt wurde und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Reisenden hat.

 

C        Umbuchung und Rücktritt

  1. Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Reisevertrag können dem Reisenden zum Teil erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen richten sich nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der betreffenden Touristikleistung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des Reisenden.Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt BoTravel dem Reisenden daher unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall. Idealer Schutz ist ein Versicherungspaket.
  2. Für den Fall einer Umbuchung oder des Rücktritts vom Vertrag ist BoTravel unabhängig von den Bedingungen des Anbieters berechtigt, dem Reisenden zur Abgeltung des zwischen dem Reisenden und BoTravel abgeschlossenen Vermittlungsauftrages bzw. für alle im Zusammenhang mit Umbuchungen oder dem Rücktritt vom Vertrag entstehenden Kosten eine angemessenes Bearbeitungsentgelt gemäß den vor der Buchung mitgeteilten Bearbeitungsentgelt zu berechnen.

D        Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden, Verjährung

  1. BoTravel weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen Reiseveranstalters/Leistungsträgers als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.
  2. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter führen.
  3. Mängel der Vermittlungsleistung von BoTravel hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und BoTravel Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Wäre eine zumutbare Abhilfe durch BoTravel möglich gewesen, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag zwischen dem Reisenden und BoTravel, sofern der Reisende diese Anzeige schuldhaft unterlassen hat.
  4. BoTravel gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. BoTravel hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.
  5. Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.
  6. Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

E        Haftung von BoTravel

  1. BoTravel haftet nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.
  2. Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen von BoTravel.
  3. Dokumente von BoTravel an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer.
  4. BoTravel haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu der vom Reisenden gewünschten Reise.
  5. BoTravel haftet auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
  6. BoTravel haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). BoTravel haftet jedoch nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von BoTravel ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen haftet BoTravel in Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten nicht.
  7. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist die Haftung unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB oder in Fällen der Verletzung der Insolvenzabsicherungs- und Informationspflicht nach Maßgabe des § 651w Abs. 4 BGB
  8. BoTravel haftet auch nicht für Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw. Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen und Pandemie, von denen die Dienste von BoTravel oder deren Lieferanten beeinflusst werden.

F        Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von BoTravel in Löffingen.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vermittlungsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen BoTravel und dem Reisenden ist der Sitz von BoTravel in Löffingen soweit der Reisende Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und BoTravel findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationales Privatrechts Anwendung. Ist der Reisende Verbraucher, kann auch das Recht am Wohnsitz des Kunden anwendbar sein, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

G        Informationspflicht, Datenschutz, Verbraucherstreitbeilegung

BoTravel erfüllt die gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindesteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen, Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind.

BoTravel ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Reise verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass BoTravel nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.

Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber BoTravel hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:

Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.

Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an den Datenschutzbeauftragten von BoTravel unter info@botravel.de oder unter Datenschutzbeauftragter Baden Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart, poststelle@lfdl.bwl.de, wenden.

BoTravel weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BoTravel nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Reiseleistungen für den Vermittler verpflichtend würde, informiert BoTravel die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. BoTravel verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr  hin.